KÜHLMITTEL, FROSTSCHUTZ UND KORROSIONSSCHUTZ

Kühlmittel ist der Oberbegriff für die sich im Kühlsystem befindliche Kühlflüssigkeit. Kühlmittel schützt vor Frost, Rost, Überhitzung und schmiert. Es hat die Aufgabe die Motorwärme aufzunehmen und über den Kühler abzuführen.

Das Kühlmittel ist ein Gemisch aus Wasser und Frostschutz (Glykol/Ethanol), das mit diversen Additiven (Bitterstoffe, Silikat, Antioxidanten, Schaumverhütern) versehen und eingefärbt ist. Bitterstoffe sollen verhindern, dass das Kühlmittel versehentlich getrunken wird. Silikate bilden eine Schutzschicht auf den Metalloberflächen und verhindern u.a. Kalkablagerungen. Antioxidanten verhindern die Korrosion von Bauteilen. Schaumverhüter unterdrücken das Aufschäumen des Kühlmittels. Glykol hält Schläuche und Dichtungen geschmeidig und hebt den Siedepunkt des Kühlmittels an.

Das Mischungsverhältnis Wasser/Frostschutz sollte bei 60:40 bis 50:50 liegen. Dies entspricht in der Regel einem Frostschutz von -25 °C bis -40 °C. Das minimale Mischungsverhältnis sollte 70:30 und das maximale Mischungsverhältnis 40:60 betragen. Durch weitere Erhöhung des Frostschutzanteils (z. B. 30:70) ist keine Absenkung des Gefrierpunktes mehr zu erzielen. Im Gegenteil, ein unverdünnt eingesetztes Frostschutzmittel gefriert bereits bei ca. -13 °C und leitet bei Temperaturen von über 0 °C nicht genügend Motorwärme ab. Der Motor würde somit überhitzt. Da Glykol einen sehr hohen Siedepunkt aufweist, kann durch das richtige Mischungsverhältnis der Siedepunkt des Kühlmittels auf bis zu 135 °C erhöht werden. Darum ist auch in warmen Ländern ein ausreichender Frostschutzanteil wichtig. Es ist immer der Hersteller-Empfehlung zu folgen, eine typische Zusammensetzung könnte 40/60% oder 50/50% mit der Nutzung von inhibiertem Wasser (Trinkwasser- Qualität) sein. 

Das Kühlmittel bzw. dessen Zusätze unterliegen einem gewissen Verschleiß, d.h. ein Teil der Additive wird im Laufe der Jahre verbraucht. Sind z. B. die Korrosionsschutz-Additive aufgebraucht, kommt es zu einer Braunfärbung des Kühlmittels. Aus diesem Grund schreiben einige Fahrzeughersteller einen Wechselintervall des Kühlmittels vor. 

Allerdings werden die Kühlsysteme neuerer Fahrzeuge immer öfter mit sogenannten Long Life Kühlmitteln (z. B. VW G12++/ G13) befüllt. Unter normalen Umständen (wenn keine Verunreinigung vorliegt) ist kein Kühlmittelwechsel mehr erforderlich (VW) oder aber erst nach 15 Jahren bzw. 250.000 km (neuere Mercedes-Modelle). Generell sollte das Kühlmittel bei Verunreinigungen (Öl, Korrosion) und bei Fahrzeugen, die nicht mit Long Life Kühlmitteln befüllt sind, gewechselt werden. Hinsichtlich Spezifikationen, Wechselintervall, Mischungsverhältnis und Mischbarkeit von Frostschutzmittel sind unbedingt die Angaben der Fahrzeughersteller zu beachten. 

Kühlmittel darf nicht in das Grundwasser gelangen oder über den Ölabscheider abgeleitet werden. Es ist gesondert aufzufangen und zu entsorgen.